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Embryonenschutzgesetz (ESchG)

Im Embryonenschutzgesetz vom 1990 hat die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen der Fortpflanzungsmedizin festgelegt und damit den gewissenhaften Umgang mit entstehendem menschlichen Leben geregelt. Für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten ist zum Beispiel festgelegt, dass bei der In-vitro-Fertilisation nur ausgebildete Ärzte arbeiten dürfen. In Deutschland ist bei der IVF-Behandlung die wissentliche Befruchtung von mehr als drei Eizellen, die Ei- und Samenspende an Dritte sowie die Leihmutterschaft verboten. Auch Experimente mit Embryonen, die in anderen Ländern zum Teil erlaubt sind, sind in Deutschland streng verboten.

Das Embryonenschutzgesetzt bei WIKIPEDIA

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