Embryonenschutzgesetz (ESchG)
Im Embryonenschutzgesetz vom 1990 hat die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen der Fortpflanzungsmedizin festgelegt und damit den gewissenhaften Umgang mit entstehendem menschlichen Leben geregelt. Für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten ist zum Beispiel festgelegt, dass bei der In-vitro-Fertilisation nur ausgebildete Ärzte arbeiten dürfen. In Deutschland ist bei der IVF-Behandlung die wissentliche Befruchtung von mehr als drei Eizellen, die Ei- und Samenspende an Dritte sowie die Leihmutterschaft verboten. Auch Experimente mit Embryonen, die in anderen Ländern zum Teil erlaubt sind, sind in Deutschland streng verboten.
im Wöhrl-Plaza
Prager Str. 8a
01069 Dresden
Tel. 0351 501 400-0
Fax 0351 501 400-28
E-Mail:
Luftbild zur Orientierung
Praxisimpressionen
Kryobank Dr. Held
Prager Str. 8a
01069 Dresden
Tel. 0351 501 400-26
E-Mail:
Sprechstundenzeiten | |
Mo. – Do. | 08.00 – 19.00 Uhr |
Fr. | 08.00 – 14.00 Uhr |
Telefonische Erreichbarkeit |
|
---|---|
Mo. – Do. | 08.00 – 13.00 Uhr 14.30 – 18.00 Uhr |
Fr. | 08.00 – 14.00 Uhr |
Behandlungsschwerpunkte Ihrer Kinderwunschärzte
Service und Aktuelles im Kinderwunsch-Zentrum Dresden

Aktuelle Informationen aufgrund der Corona-Situation in Deutschland
Bei Symptomen eines grippalen Infektes oder eines Atemwegsinfektes (Husten, Schnupfen, Fieber, Gelenk- und Gliederschmerzen) bitten wir Sie vor Ihrem Termin um telefonische Rücksprache!
Bitte verzichten Sie auf eine Begleitperson wenn diese für eine Behandlung nicht zwingend erforderlich ist!
Aktuell behalten wir die gewohnten Öffnungszeiten bei. Falls es zu Änderungen kommt, werden wir Sie zeitnah über unsere Homepage informieren.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
Ihr Kinderwunschteam


Moderne Reproduktionsmedizin
